Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Ferienhausurlauber,

Den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie entnehmen, was Sie von uns verlangen können und was wir von Ihnen erwarten. Bitte beachten Sie zunächst, dass wir nur als Vermittler tätig werden. Wir sind nicht Eigentümer der Ferienobjekte. Wir vermitteln sie lediglich, und zwar namens der jeweiligen Eigentümer, welche somit Ihnen gegenüber als Vermieter auftreten. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Wichtigen Hinweise zustande. Weitere Absprachen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vorliegen.

1. Anmeldung und Bestätigung

Die Anmeldung ist Ihr verbindliches Angebot auf Buchung einer Ferienunterkunft zu den angegebenen Bedingungen. Die Buchung kommt mit unserer Bestätigung zustande. Damit ist zugleich der Mietvertrag abgeschlossen. Vor Reisebeginn erhalten Sie in jedem Falle eine Wegbeschreibung , welche Ihnen auch anzeigt, um wie viel Uhr das Ferienobjekt einzugsbereit zu Ihrer Verfügung steht, wann Sie es wieder verlassen müssen und wie die Kautionsregelung aussieht. Diese Zeiten sind grundsätzlich einzuhalten. Sie erhalten weiterhin die genaue Angabe, wo Sie den Schlüssel – gegen Vorlage des Original-Mietvertrages - erhalten werden. Bitte beachten Sie unbedingt die darin angegebenen Telefonnummern für eine Kontaktaufnahme mit dem Verwalter, Hauseigentümer usw. oder mit uns. Sie können bei Bedarf sehr nützlich sein! Weicht unsere Bestätigung inhaltlich von Ihrer Anmeldung ab oder fehlt die Berücksichtigung Ihrer Sonderwünsche, so ist dieses ein neues Angebot von uns. Der Mietvertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie nicht binnen 14 Tagen widersprechen. Wir werden Sie in unserer Bestätigung auf die Bedeutung dieses Verhaltens natürlich noch gesondert hinweisen.

2. Unsere Ferienobjekte

2.1 Ferienhausgröße

Jedes einzelne Ferienhaus ist von uns besichtigt worden. Bei der angegebenen Hausgröße handelt es sich um Aussenwandmaße das Innenmaß kann bis zu 15 % geringer sein.

2.2 Personenzahl

Das Ferienobjekt darf nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche im Katalog angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Hiervon ausgenommen sind Häuser, bei denen das Mitbringen eines Extra-Kindes (unter 4 Jahren) ohne Zusatzkosten erlaubt ist. Zu dieser Möglichkeit machen Sie unsere Mitarbeiter der Buchungsabteilung gern aufmerksam, auch können Sie dies der jeweiligen Objektbeschreibung entnehmen. Wenn in der Katalogbeschreibung kein Kinderbett angegeben ist, beachten Sie bitte, dass Kinderbetten mitzubringen sind. Bettzeug für Kinderbetten müssen immer selbst mitgebracht werden. Kinderbetten können auch oftmals vor Ort gemietet werden; wir empfehlen eine Vorbestellung. Wird das Ferienobjekt von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so dürfen wir alle überzähligen Personen vom Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so werden wir den Mietvertrag insgesamt mit sofortiger Wirkung kündigen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat.   Der Mietpreis wird nicht zurückerstattet.

2.3 Grundstück

Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf dem Grundstück können wir nicht erlauben und haben das Recht, deren Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so dürfen wir den Mietvertrag insgesamt mit sofortiger Wirkung kündigen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird nicht zurückerstattet. Auch haben wir keinen Einfluß auf die Natur um das Ferienobjekt herum und sind nicht für die dortige Fauna und Flora verantwortlich; ein Insektenangriff etwa fällt nicht in unsere Verantwortung.  Bitte beachten Sie, dass gerade bei neuen Ferienobjekten die Grundstücke nicht immer vollständig bewachsen sind. Ferienhausgrundstücke sind meistens Naturgrundstücke, d.h. sie bestehen teilweise aus Waldgrundstücken, Heide-, Sand- und Dünenlandschaften. Die in Quadratmetern angegebene Grundstücksgröße ist nicht immer voll nutzbar und man darf nicht erwarten, dass das gesamte Grundstück gemäht und ebenmäßig ist.

2.4 Haustiere, Insekten und Allergien

In Ferienobjekten, die in der freien Natur liegen, können Insekten auftreten. Dies gilt auch für Silberfische, Ameisen, Wespen, Kellerasseln, Bettwanzen sowie Marder. Spinnweben entstehen schon nach kurzer Zeit, obwohl das Haus gründlich gereinigt wurde. Der Vermittler kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Das gelegentliche Auftreten von Mäusen kann nicht immer vollkommen vermieden werden. Bei größerem Insektenbefall informieren Sie bitte umgehend den Vermittler oder den Vermieter, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Die Mitnahme von Haustieren ist nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters zulässig.

2.5 Neu erbaute Häuser

Bitte beachten Sie bei neu erbauten Ferienhäusern, dass das Grundstück nicht sofort bewachsen und dass die Einfahrt möglicherweise nicht ganz fertig gestellt ist.

2.6 Lärm

Wir sind bei den von uns vermittelten Ferienobjekten sehr um eine gute, eine sichere und eine ruhige Umgebung bemüht, doch können wir prinzipiell die Freiheit von Lärm - sei dies Straßenlärm oder Baulärm - deshalb nicht garantieren, weil wir auf diese Umstände keinen Einfluß haben. Auch im ländlichen Raum sind Lärmquellen denkbar, etwa durch Tiere, Landwirtschaft u. ä. Auch in Feriengebieten kann es zu Lärmbeeinträchtigungen kommen, z.B. Baulärm, Verkehrslärm, Militärübungen oder ähnlichem. Weder der Hauseigentümer noch der Vermittler können dafür verantwortlich gemacht werden.

2.7 Bootbenutzung

Allein Sie sind für den verantwortungsvollen Umgang mit dem Boot zuständig. Kinder und Jugendliche dürfen das Boot nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Es obliegt Ihnen, vor jeder Benutzung zu überprüfen, ob die Ausstattung komplett und der technische Zustand einwandfrei sind, der Anker und das Tau in Ordnung sind und ob alle Benutzer eine Rettungsweste tragen. Der Hauseigentümer ist nicht verpflichtet, Rettungswesten in allen Größen zur Verfügung zu stellen. Sie als Mieter können daher nicht sicher sein, dass Rettungswesten für alle Nutzer vorhanden sind. Für die ausreichende Anzahl von Rettungswesten müssen Sie sorgen.  Aus Sicherheitsgründen müssen Sie jeder Anweisung des Hauseigentümers bzw. des Vermittlers bezüglich der Bootsnutzung folgen. Auch nach jeder Benutzung sind allein Sie verantwortlich für die ordnungsgemäße Lagerung des Bootes und dieses immer unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wetterlagen sowie der sich ändernden Wasserstände aufgrund von Gezeiten.

3. Bezahlung, Aushändigung Mietunterlagen

Die Buchung ist sofort bindend, unabhängig ob die Bestellung im Internet, im Reisebüro oder unserer Buchungsabteilung erfolgte.

3.1 Zahlungsbedingungen bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 56 Tage vor Anreise:

Erste Rate (25 %) Zahlungseingang 8 Tage nach Eingang der Buchung

Zweite Rate (75 %) Zahlungseingang 42 Tage vor Start der Mietperiode

3.2 Zahlungsbedingungen bei Buchung 55-42 Tage vor Anreise:

Volle Rate (100%) Zahlungseingang 3 Tage nach Eingang der Buchung

3.3 Zahlungsbedingungen bei Buchung 41-00 Tage vor Anreise:

Volle Rate (100%) Zahlungseingang sofort nach Eingang der Buchung

 

                Die Bezahlung muss in diesem Fall daher unmittelbar per Kreditkarte oder per Lastschrift nach Angabe Ihrer Bankdaten erfolgen. Wir sind berechtigt unter Umständen eine Buchungsgebühr zu erheben. Sofern die Bezahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dieses als Nichterfüllung betrachtet und der Vermittler ist ohne Vorwarnung berechtigt, den eingegangenen Mietvertrag zu kündigen. Eine Kündigung  des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete und erfolgt entsprechend dem Punkt „Leistungsänderungen, Rücktritt und Kündigung durch uns“ Nach Eingang der Zahlung (100%) beim Vermittler wird der Mietausweis versandt. Wenn Sie die Buchungspapiere in elektronischer Form (e-docs) gewählt haben, und die Zahlung per Kreditkarte oder per Lastschrift erfolgte, stehen die Mietunterlagen unmittelbar nach der Buchung zur Verfügung. Bei Zahlung per Lastschrift ziehen wir die 1. Rate (bei kurzfristigen Buchungen den vollen Mietpreis) am ersten Werktag nach der Buchung ab. Ebenso buchen wir die 2. Rate zur Fälligkeit ab. Bitte beachten Sie, dass ohne vollständige Zahlung des Mietpreises vor Reisebeginn keinerlei Anspruch auf die Erbringung von Leistungen durch uns besteht. Die von uns angegebenen Preise sind Endpreise inkl. fester obligatorischer Nebenkosten. Die Endreinigung ist obligatorisch vor Ort zu entrichten, es sei denn, diese ist laut Ihrem Mietvertrag bereits vom Vermittler bestellt und abgegolten. Ansonsten kommen zum Reisepreis vor Ort kommen nur noch verbrauchsabhängige Kosten hinzu. Aufwendungen für Nebenleistungen, z. B. Beschaffung von Visa, Devisen sowie telegrafische oder telefonische Reservierungen und Anfragen, gehen allein zu Ihren Lasten und werden von uns nach Aufwand in Rechnung gestellt.

4. Steuern und Valuta

Wir als Vermittler sind bei Preissteigerungen aufgrund von erhöhter Steuer-, Abgaben- und Valutakursänderungen berechtigt, die Miete verhältnismäßig zu erhöhen. Dies ist deutlich zu dokumentieren. Sofern sich die Valuta in Norwegen, im Verhältnis zu der im Katalog und/ oder Preisliste angeführten Valuta bezüglich der Zahlung durch den Mieter ändert, kann die Miete nach Buchung und vor Start der Mietperiode im selben Prozentsatz nach erhoben werden, wie die betreffende Valuta im Verhältnis seit Erstangebot durch uns an Sie gestiegen ist.

5. Versicherungen

5.1 Reiserücktritt

Im Mietpreis der bei uns gebuchten Ferienunterkunft ist ein Sicherungspaket enthalten. Dieses garantiert Ihnen gem. den separaten Bedingungen Kostenerstattung im Fall der Stornierung Ihrer Buchung. Es gelten die im Anschluß aufgeführten Bedingungen des Sicherungspaketes.

5.2 Komfort-Schutz-Paket

Wir empfehlen den Abschluss des KomfortSchutz-Paketes mit den Leistungen der Reise-Krankenversicherung, Notfall-Versicherung und Reisegepäck-Versicherung der Hanse-Merkur Reiseversicherung AG.

6. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt der Reise durch Sie

Sie haben das Recht, bis 8 Tage vor Reisebeginn zu verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt. Dies gilt jedoch nur in Verbindung mit dem Sicherungspaket. In allen anderen Fällen gilt das zuvor Genannte. Wir können der Teilnahme eines Dritten dann widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegen stehen. Tritt ein Dritter an Ihre Stelle, so haften Sie und der Dritte uns gegenüber als Gesamtschuldner sowohl für den Mietpreis sowie für Nebenkosten, Verbrauchskosten usw. Sie können bis Reisebeginn durch Erklärung uns gegenüber jederzeit von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung bei uns. Uns steht bei einem Rücktritt durch Sie statt des Reise-preises eine angemessene Entschädigung nach § 651 i BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes, den die von uns ersparten Aufwendungen haben sowie dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben können.

Wir dürfen diesen Anspruch auch pauschalieren nach § 651 i Abs. 3 BGB und solchenfalls betragen die Rücktrittskosten:

a) bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des bestätigten Preises

b) ab 59. Tag vor Mietbeginn 50% des bestätigten Preises

c) ab 35. Tag vor Mietbeginn 80% des bestätigten Preises

Sowohl hinsichtlich der pauschalierten Rücktrittskosten als auch des uns durch Vertragsänderungen entstehenden Mehraufwandes bei Umbuchungswünschen bleibt Ihnen Ihr Recht, uns einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen, unbenommen. Eine Änderung des Ferienobjektes und/oder der Mietperiode ist bis 42 Tage vor Anreise gegen Gebühren von € 50 möglich.

7. Energie- und Telefonabrechung

7.1 Energie

Energiekosten sind im Reisepreis inbegriffen.

7.2 Telefon

Die Benutzung eines evtl. Telefons wird zusammen mit den übrigen Verbrauchskosten abgerechnet.

8. Kaution

Wir können im Namen des Vermieters die Überlassung des Ferienobjektes von einer Sicherheitsleistung (Kaution) abhängig machen. Diese variiert nach Größe des Ferienobjektes und dessen Ausstattung und dient der Absicherung des Vermieters gegen Schäden oder wegen unzureichender Endreinigung sowie der Verrechnung verbrauchsabhängiger Nebenkosten. Die Kaution ist spätestens bei Bezug des Ferienobjektes vor Ort zu zahlen und wird spätestens 3 Wochen nach Reiseende abgerechnet. Dabei werden wir die Verbrauchskosten sowie die Kosten für eine eventuelle extra Reinigung mit der Kaution verrechnen. Das Gleiche gilt für die Schäden am Ferienobjekt und dem Inventar, für welche Sie verantwortlich sind. Sollte die Kaution hierfür nicht ausreichen, so müssen wir im Namen des Vermieters weitere Zahlung von Ihnen fordern. Bitte beachten Sie, dass Sie eine bestellte Endreinigung entweder vor Ort oder bei Buchung separat bezahlen müssen.

9. Endreinigung

Bitte hinterlassen Sie das Ferienobjekt so, wie Sie es vorfinden möchten. Der Vermieter hat es Ihnen aufgeräumt und gereinigt übergeben und so möchte er es von Ihnen wieder zurück bekommen. Das betrifft insbesondere die Reinigung von Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Herd, Ofen, Gartengrill und Sanitäreinrichtungen. Die Endreinigung ist obligatorisch zu entrichten, es obliegt Ihnen gleichwohl noch der Abwasch des Geschirrs, das Ausräumen des Kühlschrankes und Geschirrspülers und das Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes.

10. Schäden

Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt und das Inventar verantwortungsvoll zu behandeln. Der Mieter muss das Mietobjekt im gleichen Zustand wie bei der Übernahme zurückgeben, mit Ausnahme von normalen Verschleißerscheinungen. Der Mieter ist gegenüber dem Hauseigentümer für Schäden am Objekt und/ oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich – unabhängig, ob vom Mieter selbst oder anderen, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und/ oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen uns bzw. dem Hauseigentümer, Verwalter o. ä. sofort gemeldet werden. Sofern Schäden während Ihres Aufenthaltes entstanden und diese gemeldet wurden, werden Forderungen im Laufe von 3 Wochen nach Abschluss der Mietperiode geltend gemacht. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt oder arglistig verborgen. Der Eigentümer des Ferienobjekts und/ oder dem Vermittler kontrollieren bei jedem Mietwechsel das Mietobjekt, wo Schäden und Mängel am Objekt selbst oder am Inventar sowie evtl. fehlende oder mangelhafte Vorreinigung festgestellt werden.

                10.1 Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist dann auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

a) wenn Ihr Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) wenn wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sein sollten. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist darüber hinaus insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11. Mängel des Ferienobjektes

Sollten Sie wider Erwarten bei Ihrer Ankunft Mängel am Ferienobjekt, am Inventar oder der Sauberkeit feststellen, so müssen Sie unseren Repräsentanten vor Ort innerhalb der ersten 72 Stunden nach entsprechender Feststellung darüber informieren, wobei Reini-gungsmängel unverzüglich anzuzeigen sind. Führt dieses nicht innerhalb einer angemessenen Frist zu einer befriedigenden Lösung, so müssen Sie uns unter der Hotline  +49 1724234394 informieren und Abhilfe verlangen. Wir werden eine Minderung des Reisepreises jedoch nur dann überhaupt prüfen können, wenn die obige Anzeige erfolgt ist oder von Ihnen schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur in unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach unserem Ermessen Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen. Vergessen Sie aber bitte nicht, dass Sie in jedem Falle verpflichtet sind, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung müssen Sie einer der obigen Stellen eine angemessene Frist  zur Abhilfe setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder bereits verweigert wurde oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Bitte beachten Sie, dass Sie uns in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist in Lauf. Sollten Sie also vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf Ihr rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin. Nach dem Gesetz haben Sie einen etwaigen Schaden in jedem Fall so gering wie möglich zu halten. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie gemäß §651g Abs.1 BGB innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiseende bei uns Vengsoy Sefiahing AS, Volker Dapoz, Büro:  Ernst Thälmann Str. 38a, 15306 Falkenhagen anmelden oder per E-mail an info@buttcamp.de. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Sie können neben der Minderung oder der Kündigung von uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung dann verlangen, wenn wir den Mangel der Reise zu vertreten haben. Eventuelle Schadensersatzansprüche Ihrerseits sind auf die unmittelbaren, wirtschaftlichen Nachteile beschränkt, die Sie als Folge unserer Schlechtleistung als Vermittler erleiden. Ihre Ansprüche aus dem Mietvertrag sind nicht an Dritte abtretbar. Sie müssen sie stets im eigenen Namen geltend machen.

12. Ausstattung des Ferienobjektes

In einigen der von uns vermittelten Ferienobjekten gibt es Waschmaschine, Wäschetrockner, Spülmaschine, Mikrowelle, Tiefkühltruhe, Videoplayer, DVD-player, Fernsehen, Parabolantenne, Rundfunkgerät, Telefon, Internet oder Ähnliches. Diese Einrichtungen stehen Ihnen unentgeltlich zur Verfügung, so dass Sie uns für kurzfristigen und unvorhersehbaren Ausfall eines solchen Geräts nicht verantwortlich machen können. Dasselbe gilt für die sanitären Installationen. Sobald wir von eventuellen Störungen erfahren, werden wir für den Vermieter natürlich unverzüglich um die Beseitigung der Störung bemüht sein.

13. Leistungsänderungen, Rücktritt und Kündigung durch uns

Sollten wider Erwarten Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung durch uns notwendig werden, so werden wir Sie über zulässige Leistungsänderungen oder unseren etwaigen Rücktritt vom Mietvertrag unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung auf ein anderes Ferienobjekt von uns oder - falls kein gleichwertiger Ersatz existiert - einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Kommt es wider Erwarten zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung, sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Diese Erklärung wollen Sie bitte zur gegebenen Zeit unverzüglich uns gegenüber geltend machen. Wir können vor Antritt der Reise von der Buchung zurücktreten oder nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung der Buchung gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Davon müssen wir lediglich den Wert derjenigen ersparten Aufwendungen abziehen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen können sowie die Gutschriften anderer Leistungsträger.

14. Verspätung/Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Buchung nicht voraussehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie von der Buchung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Unter Höherer Gewalt verstehen wir Krieg oder Bürgerkrieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Einstellung des Bankverkehrs, Streik, Aussperrung und ähnliches. Wird gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

15. Gültigkeit der Leistungsangaben

15.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarungen zur Folge.

15.2

Wir haben sämtliche Angaben und Hinweise zu den Ferienobjekten, zu unseren Leistungen und den Leistungen Dritter nach bestem Wissen und im Übrigen so sorgfältig wie möglich zusammengestellt. Doch sind Druckfehler auch bei größter Sorgfalt niemals auszuschließen und begründen keine Fahrlässigkeitshaftung gegen-über uns. Auch haben wir keinen Einfluß auf die Änderungen der Leistungen Dritter und sind überdies unsererseits frei in der Änderung von Preisen und Leistungen bis zur Bestätigung Ihrer Anmeldung.

15.3

Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieser Allg. Geschäftsbedingungen und der ”Wichtigen Hinweise“ zustande. 

<< Neues Textfeld >>